Stand: 10.2020

1. Regelungsbereich, Schriftformerfordernis, Einbeziehung, Nebenabreden

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der swirt dental GmbH, Wallstraße 3, 30938 Burgwedel (hierin „wir“), sofern nicht mit einem Kunden individuell ergänzende oder abweichende Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen sind. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Jedwedem formularmäßigen Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht und haben keine Wirkung.

1.3 Zukünftige Absprachen bedürfen für ihre Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Der Kunde hat des Weiteren dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen Kontaktwege aktuell sind und der Kunde auf diesen Kontaktwegen erreichbar ist. 

1.4 Service- und Dienstleistungen erbringen wir ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

2. Vertragspartner, Mengen, Vertragsschluss

2.1 Unsere Lieferungen und Leistungen richten sich ausschließlich an berufliche bzw. gewerbliche Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB). 

2.2 Die Lieferungen erfolgen nur in handelsüblichen Mengen.

2.3 Alle unsere Angebote sind freibleibend. Sie stellen kein verbindliches Angebot unsererseits auf Abschluss eines Vertrags zu den darin genannten Konditionen dar, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags an uns zu richten. Erst durch die Annahme eines solchen Angebots des Kunden durch Auftragsbestätigung unsererseits kommt ein Vertragsabschluss zustande.

2.4 Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 2.3 halten wir uns für einen Zeitraum von zehn Tagen ab Versand eines freibleibenden Angebots an die Preisangaben gebunden. Geht uns die Bestellung des Kunden erst nach Ablauf dieses Zeitraums zu, können wir im Rahmen der Auftragsbestätigung die aktuell gültigen Preise nennen. In diesem Falle stellt die Auftragsbestätigung ein neues Angebot unsererseits zum Abschluss eines Vertrags zu den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen dar. Dieses neue Angebot kann der Kunde ausdrücklich schriftlich oder aber dadurch annehmen, dass er den Konditionen der Auftragsbestätigung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung mit den geänderten Konditionen widerspricht.

3. Kauf und Lieferung von Waren

3.1 Für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren ist grundsätzlich die bei Ausliefe-rung gültige und dem Kunden bekannt gemachte Leistungsbeschreibung maßgeblich. Nach Aufgabe der Bestellung durch den Kunden, jedoch vor Auslieferung der Waren können Produktänderungen vorkommen; die vom Kunden erhaltenen Waren können daher geringfügige Abweichungen von den vom Kunden bestellten Waren aufweisen, sie erfüllen oder übertreffen aber die maßgebliche Leistungsbeschreibung. Darüberhinausgehende Abweichungen werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien Vertragsgegen-stand und sind ggf. gesondert zu vergüten. Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- oder Projektbeschreibungen, auch im Internet, sind ausdrücklich keine Beschreibungen der Produktbeschaffenheit i.S.d. § 434 BGB – dies schon deshalb nicht, weil die gelieferten Waren ständiger Anpassung unterliegen, sodass Änderungen und Irrtümer dort vorbehalten sind und sich die Angaben ebenso auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

3.2 Vom Lieferumfang sind, soweit vom jeweiligen Hersteller der Waren zur Verfügung gestellt, außerdem jeweils eine Kurzanleitung zur Aufstellung und Installation der Waren in Papierform sowie ein Benutzerhandbuch in elektronischer Form umfasst. Die Bereitstellung des Benutzerhandbuchs und etwaiger weiterer Dokumentationen kann auf einem Downloadportal erfolgen, welches erlaubt, die hinterlegten Daten dauerhaft auf andere Datenträger herunterzuladen und den Dateiinhalt auszudrucken. Dem Kunden ist es gestattet, eine beliebige Anzahl von Vervielfältigungen für die Nutzung der Waren im Rahmen seiner Unternehmens- bzw. Praxistätigkeit anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen.

3.3 Von uns gelieferte Waren (insbesondere IT-Systeme und darauf vorinstallierte Software) können insbesondere (Re-)Exportrestriktionen der USA und des U.K. unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen seitens des Kunden zu beachten.

3.4 Aufstellen, Installation, Einweisung, Schulung, Pflege der Betriebssystemsoftware sowie der Standardtreiber sowie Wartung und Instandsetzung der Waren bieten wir auf Anforderung des Kunden mit gesonderter Vereinbarung und auf Grundlage dieser AGB an. Soweit der Kunde Pflege-, Wartungs- oder Supportvereinbarungen direkt mit dem Hersteller bzw. den Herstellern der von uns gelieferten Waren geschlossen hat – auch im Falle einer Vermittlung solcher Pflege-, Wartungs- oder Supportvereinbarungen durch uns – können die Parteien im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung auch festhalten, dass wir den Kunden bei der Kommunikation mit einem Hersteller oder mehreren Herstellern unterstützt.

3.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr Warenannahmebereitschaft besteht.

4. Preise

4.1 Alle angegebenen Preise sind freibleibende Preise in Euro (€).

4.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3 Bei der Vergabe von Montage- oder Reparaturaufträgen werden grundsätzlich Fahrtkosten, Fahrzeugkosten, Technikerkosten sowie Rüstzeit incl. Wartezeit und Montagezeit berechnet.

4.4 Bei Montage- oder Reparaturaufträgen, die wochentags nach 18 Uhr bzw. am Wochenende durchgeführt werden, wird die Arbeitszeit mit einem Zuschlag von 25% berechnet.

5. Widerruf, Umtausch und Warenrückgabe

5.1 Es besteht generell kein vertragliches Recht zum Widerruf und Rückgabe bestellter Ware.

5.2 Kulanzregelungen werden einzelfallbezogen vereinbart, enthalten allerdings immer eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 20,00.

5.3. Die Rücksendung erfolgt in den Fällen der Ziffer 5.2 auf Kosten und Gefahr des Kunden. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

6. Zahlung, Vorausleistungspflicht, Verzugsfolgen, Mahnkosten

6.1 Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Besondere Zahlungsmodalitäten wie Teilzahlungen, Rabatte, Skonti etc. bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien.

6.2 Bei Bestellungen/Lieferungen mit einem Nettowarenwert von über € 10.000,00 ist der Kunde zur Vorauszahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet. Wir sind ferner dazu berechtigt, unabhängig vom Nettowarenwert dann Vorauszahlung zu verlangen, wenn entweder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder aber der Kunde in der Vergangenheit mit Zahlungen uns gegenüber in Verzug geraten ist. Im Falle der Nichteinhaltung der Vorauszahlungspflicht des Kunden, besteht für uns das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Bei Zahlungsverzug besteht für uns unbeschadet etwaiger weiterer Ansprüche das Recht, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzlich vorgesehenen Verzugskostenpauschalen zu berechnen und zu erheben. Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist nicht, sind wir ferner berechtigt, nach eigener Wahl die Arbeiten an sämtlichen im Auftrage des Kunden laufenden Projekten oder, im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, für die noch nicht vergüteten Leistungen einzustellen, von dem betreffenden Vertrag zurückzutreten, Vorbehaltsware i.S.d. Ziffer 10 an uns zu nehmen, sowie dem Kunden sämtliche bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

7. Herausgabeverlangen, Rücknahmeberechtigung

Wir sind berechtigt, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, sofern der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises oder bei vereinbarten Ratenzahlungen mit mindestens zwei Raten in Zahlungsverzug ist oder der Kunde schuldhaft gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen gemäß Ziffer 5 verstoßen hat.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen oder Ansprüche gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Forderung des Kunden auf Mangelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten beruht.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurück-behaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

9. Erfüllungsort, Leistungs- und Lieferungspflicht und Teilleistungen

9.1 Als Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag wird der Betriebssitz der swirt dental GmbH, Wallstrasse 3, 30938 Burgwedel vereinbart, sofern sich nicht aus der Natur der Sache etwas anderes ergibt (etwa bei direkter Lieferung durch uns oder bei Installationsarbeiten vor Ort beim Kunden).

9.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht unbeschadet des Absatzes 1 mit Auslieferung an den Kunden auf diesen über, ggf. bei Übergabe an den von uns beauftragten Transporteur. Insbesondere bei eiligen Warenbeschaffungen können wir auch einen Versand der Waren direkt durch den jeweiligen Hersteller veranlassen; in diesen Fällen geht die Gefahr bei Übergabe an den von dem betreffenden Hersteller beauftragten Transporteur auf den Kunden über.

9.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden nicht sichtbar unzumutbar sind. Wir können uns zur Erfüllung unserer Verbindlichkeiten der Hilfe Dritter bedienen, wenn und soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Etwaige Zustimmungserfordernisse bzw. Widerspruchsrechte Rechte des Kunden aus Art. 28 DS-GVO bleiben unberührt.

9.3 Hängt die Liefer- und Leistungsmöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem jeweiligen Geschäft resultierenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen und aller uns bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits gegen den Kunden zustehende Forderungen vor.

10.2 Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsziels oder bei Insolvenz sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Die sich hieraus ergebenden Kosten trägt der Kunde. Das Herausgabeverlangen ist nur dann ein Vertragsrücktritt, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Auf unser Verlangen ist der Kunde ohne Einschränkung verpflichtet, uns die zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und schriftliche Unterlagen sowie Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

10.3 Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder die Insolvenz des Kunden droht, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich zu informieren, um uns die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen.

11. Untersuchungs- und Rügepflicht

11.1 Der Kunde hat die Transport-/Umverpackungen unverzüglich auf äußerlich sichtbare Beschädigungen zu untersuchen und diese gegenüber dem Transporteur zu rügen sowie ggf. die Annahme zu verweigern sowie uns unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat ferner die Ware selbst unverzüglich nach der Ablieferung, sobald dies nach ordnungs-gemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkenn-bar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. 

11.2 Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, können wir uns nicht auf die vorstehenden Regelungen berufen.

12. Rechte des Kunden, Verjährung

12.1 Für gebrauchte Waren leisten wir keine Gewähr, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag ausgewiesen.

12.2 Wenn und soweit Hersteller von Waren Garantieversprechen abgeben, werden wir diese entsprechend den Garantiebedingungen an den Kunden weitergeben. Die konkrete Ausgestaltung der Garantiebedingungen ist herstellerabhängig und kann auch für Teile der von uns gelieferten Waren unterschiedlich ausfallen.

12.3 In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe dieser Ziffer 12.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn Mängel und Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder den üblichen Verschleiß entstehen. Hat der Kunde die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, so sind wir im Rahmen der Nach-erfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften Sache und den Einbau der mangelfreien neuen Sache zu ersetzen.

12.4 Sämtliche aus einer mangelhaften Leistung resultierenden Mängelrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten außer in den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Han-delns, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verstoß gegen eine Garantie-zusage, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen des Produkt-haftungsgesetzes. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.


12.5 Leistet der Hersteller der von uns gelieferten Waren eine Garantie, so werden wir diese an den Kunden weitergeben. Die konkrete Ausgestaltung der Garantiebedingungen ist herstellerabhängig und kann auch für Teile von Systemen unterschiedlich ausfallen. Wir werden dem Kunden die jeweils gültigen Garantiebedingungen im Angebot, ggf. durch Ver-weis auf entsprechende Web-Adressen der Hersteller, mitteilen. Die Garantiebedingungen des Herstellers lassen wir insofern direkt gegen uns gelten, als zum einen die Verjährungsfrist für die Haftung wegen eines Sach- und/oder Rechtsmangels erst mit Kenntnis im Rahmen der Garantiebedingungen beginnt und zum anderen diese Frist durch die Untersuchung, Behebung und Austausch-Handhabung seitens des Herstellers bis zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen gehemmt ist.


12.6 Dienstleistungen


12.6.1 Werden im Rahmen eines Vertrags Dienstleistungen von uns erbracht, insbesondere Consulting- oder Beratungsleistungen, gilt hinsichtlich der Verantwortlichkeiten, was folgt: Die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das Projektberichts-wesen obliegen dem Kunden. Der Kunde, ggf. in Person des vom Kunden eingesetzten Projektleiters, trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung der Dienstleistungen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Wir sind ggf. ferner für die Leitung des Projektteams der von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.


12.6.2 Grundsätze der Leistungserbringung. Wir führen sämtliche Dienstleistungen mit der üblicherweise für vergleichbare Leistungen erwartbaren Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und auf Grundlage des allgemein anerkannten Stands der Technik durch, soweit sich nicht aus dem betreffenden Vertrag etwas anderes ergibt.


12.6.3 Dokumentation von Dienstleistungen. Wir werden etwaige begleitende Arbeits-ergebnisse der Dienstleistung, wie beispielsweise Arbeitspapiere oder -präsentationen, dem Kunden laufend, spätestens jedoch zum Ende der Laufzeit des betreffenden Vertrags, übergeben. Eine weitere Dokumentation schulden wir nur bei besonderer Vereinbarung in dem betreffenden Vertrag.

12.7 Werkleistungen


12.7.1 Werden im Rahmen eines Vertrags Werkleistungen von uns erbracht, gilt hinsichtlich der Verantwortlichkeiten, was folgt: Die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das Projektberichtswesen obliegen uns. Wir tragen die Gesamtverant-wortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung der Werkleistungen. Der Kunde wird uns hierbei unterstützen. Wir sind ggf. ferner für die Leitung des Projektteams der von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.


12.7.2 Nach Fertigstellung einzelner Teilleistungen werden wir den Kunden hierüber jeweils in Textform informieren. Es obliegt sodann dem Kunden, innerhalb angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen, die Teilleistungen zu testen und, wenn nicht ein wesentlicher Mangel besteht, uns gegenüber die Abnahme in Textform zu erklären. Hat der Kunde nicht binnen fünf (5) Werktagen oder innerhalb einer anderen von uns im Rahmen der Fertigstellungsmitteilung genannten, angemessenen Frist die Abnahme ausdrücklich unter Bezeichnung zumindest eines die Abnahme hindernden Mangels verweigert, treten die Wirkungen der Abnahme auch ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung des Kunden ein.


12.7.3 Hat der Kunde im Rahmen der Abnahmeprüfung Mängel festgestellt, aber gleichwohl die Abnahme erklärt, oder gilt die Leistung gleichwohl als abgenommen, so werden wir diese Mängel innerhalb angemessener Frist ohne gesonderte Vergütung beheben. Hat der Kunde die Abnahme wegen eines die Abnahme hindernden Mangels verweigert, Ziffer 12.6.4 entsprechend.


12.7.4 Wir gewährleisten, dass die Arbeitsergebnisse bei bestimmungsgemäßer Nutzung die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Zeigt sich ein Mangel, werden wir zunächst Nacherfüllung leisten. Dabei werden wir nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beheben oder aber die Arbeitsergebnisse neu herstellen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder, bei wesentlichen Mängeln, von dem betreffenden Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist nur und erst dann auszugehen, wenn der Kunde uns in Anzahl und Umfang angemessene Möglichkeiten eingeräumt hat, Nacherfüllung zu leisten, und dem Kunden weitere Versuche der Nacherfüllung nicht zumutbar sind. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit weiterer Nacherfüllungsversuche ist insbesondere zu berücksichtigen, ob wir bereits eine Umgehungslösung (Workaround) bereitgestellt oder eingerichtet haben, welche die Auswirkungen des Mangels wesentlich einschränkt. Unbeschadet dessen gilt: Tritt der Kunde wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung bezieht, die von anderen zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden unabhängig erbracht werden kann, zurück, so werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst. 


12.8 Für die Geltendmachung von Schadensersatz- oder Aufwendungsansprüchen wegen Mängeln gilt Ziffer 13 dieser AGB.


12.9 Scheinmangel. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht oder nicht auf die Arbeitsergebnisse zurückzuführen ist („Scheinmangel“), so zahlt der Kunde uns für die im Zuge der Fehleranalyse und sonstigen Bearbeitung bei uns entstandenen Aufwände eine angemessene Vergütung, es sei denn, der Kunde konnte das Vorliegen eines solchen Scheinmangels auch bei Anstrengung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den jeweils vereinbarten Honorarsätzen.

13. Weitere Haftung, Haftungsbeschränkung

13.1 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten herbeigeführt werden, haften wir unbeschränkt. Ebenfalls unberührt bleibt unsere Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden des Kunden, welche durch die Verletzung einer Hauptpflicht oder Kardinalpflicht entstehen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Hauptpflichten oder Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die für den Vertrag wesentlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


13.3 Unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden durch die Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.


13.4 Unsere Haftung für Schäden des Kunden bei Datenverlusten oder Datenkorruption ist auf denjenigen Schaden begrenzt, der bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Datensicherung einschließlich regelmäßiger Prüfung der Ergebnisse und der Rückspielbarkeit solcher Datensicherungen entstanden wäre, wenn und soweit nicht entweder wir selbst Leistungen der Datensicherung für den Kunden erbringen oder ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Gültigkeitsklausel

14.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtig sowie auch zukünftiger Nacherfüllung des Vertrages, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Hannover.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden unter Einbeziehung dieser AGB‘s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


swirt dental GmbH - Wallstraße 5 - 30938 Burgwedel, Geschäftsführer Michael Switajski

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